WEGSEHEN ODER LÖSCHEN | Wie mit Fake-News oder alternativen Fakten im Zusammenhang mit Freiheiten bzw. Grundrechten umgehen?

Seit einigen Jahren betreiben Städte, Gemeinden, Landesregierungen, Ministerien oder einzelne Dienststellen Blogs oder Webseiten mit Foren und haben hierbei Kommentarfunktionen freigeschaltet, die von Moderatoren kontrolliert werden. Unzulässig sind hierbei in aller Regel a) die Nennung eingetragener Warenzeichen oder geschützter Namen, b) Angaben zu Werbezwecken, c) respektlose, beleidigende oder intolerante Äußerungen. Hält sich der Nutzer / die Nutzerin nicht daran, so können die Seitenbetreiber Statements oder Kommentare löschen lassen, denn einen Anspruch auf Ausübung der Kommentarfunktion gibt es nicht. Wie aber müssten bzw. sollten öffentliche Verwaltungen mit Bürgerinnen und Bürgern umgehen, die in solchen Kommentaren oder auf Veranstaltungen alternative Fakten präsentieren, beispielsweise zu Themen wie Klimawandel oder Coronavirus? – (Hinweis: Ich sage bewusst „müsste“ und „sollte“, weil dies meine persönliche Meinung ist und es kein generell richtiges Konzept hierfür gibt!)

Es ist ohne Frage falsch, Unsinn ein Forum zu bieten oder die Weiterverbreitung von Quatsch zu fördern. Das hat man aber beispielsweise auf journalistischer Ebene unter der Maßgabe, politisch korrekt handeln zu wollen und im demokratischen Sinne auch Minderheiten-Meinungen Platz einzuräumen, lange genug in TV-Talk-Shows so gemacht und damit nachhaltig Schaden angerichtet. Die Clips mit den verblendeten Aussagen haben sich viral schnell verbreitet und quer- oder freidenkenden Anhängern Bestätigung gegeben. Dies hängt wohl auch mit dem Grundprinzip engagiert arbeitender JournalistInnen zusammen, es allen Bevölkerungsgruppen recht machen zu wollen. Vor dem gleichen Problem stehen auch die Betreiber von Verwaltungs-Blogs oder -Webseiten mit Foren und die Veranstalter von Bürgerinformationsevents.

Während man sich nahezu flächendeckend weigert, Menschen mit rechts-nationalem Hintergrund das Wort zuzulassen, hadert man beispielsweise, wenn aberwitzige Behauptungen in den Raum gestellt werden. Vielleicht äußert jemand beim Thema Sinnhaftigkeit und Wirksamkeit von Corona-Impfungen, dass es Menschen gibt, die grundsätzlich immun gegen eine Corona-Infektion sind. Hier liegt die Wahrheit nun mal nicht in der Mitte und wenn von zwei Aussagen eine völliger Unsinn ist, sollte und müsste die Verwaltung den Unsinn umgehend klarstellen und / oder alternative Fakten und Fake-News entfernen. Verantwortung muss da ansetzen, wo die größte wissenschaftliche Plausibilität herrscht und genau hier darf man nicht wegsehen.

Umgekehrt ist es falsch, dort wo die größte wissenschaftliche Plausibilität herrscht, als Verwaltung selbst gegenzusteuern. Zum Thema des Klimawandels gibt es Tausende Studien, die menschengemachte Klimaveränderungen belegen, und nur ganz wenige, die Skepsis nahelegen. Wenn also Politiker, hinter denen eine öffentliche Verwaltung steht, Tausende Klimastudien als irrelevant bezeichnen, damit also wissenschaftliche Evidenz nicht anerkennen, nur um ein bestimmtes Ziel zu erreichen, kann dies in der Außenwahrnehmung schwere Folgen mit sich ziehen.

Abschließend darf ich noch sagen, dass man / frau vorsichtig darin sein muss, Bürgerinnen und Bürger leichtfertig als „politische Aktivisten“ zu bezeichnen – nur weil diese für sich bestimmte Freiheiten und Grundrechte reklamieren. Ebenso ist ja ein Verwaltungsmitarbeitender, der sich im Rahmen etwa der Zielfindung bei Haushaltsprioritäten für regelmäßige (und gleichwohl teure) Kontrollen von Brücken ausspricht, kein politischer Aktivist sondern vertritt nur seine ehrliche fachliche Meinung.

Geschrieben von und © 2021 für Rainer W. Sauer / CBQ Verwaltungstraining

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