DEMOGRAFISCHER WANDEL (1/2) | Zahlen, Daten, Fakten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundes

„Es ist nicht die stärkste Spezie die überlebt, auch nicht die intelligenteste, es ist diejenige, die sich am ehesten dem Wandel anpassen kann.“ (Charles Darwin)

Unter dem Terminus „Demografischer Wandel“ werden in der Bundesrepublik Deutschland zusammenfassend verschiedene Veränderungen und Tendenzen der Bevölkerungsentwicklung bezeichnet, wobei die Veränderungen im Wesentlichen die Altersstruktur der Bevölkerung betreffen und dabei insbesondere die Entwicklung der Geburten- und Sterbezahlen. Bezogen auf die Öffentliche Verwaltung sind die Auswirkungen auf die einzelnen Bundesländer und deren Kommunen unterschiedlich (siehe hierzu auch die Drucksache WD 6 -3000 -009/20 des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundes).

Von den zum Stichtag 30. Juni 2018 im Öffentlichen Dienst in Deutschland insgesamt Beschäftigten circa 4,8 Millionen Menschen (davon beim Bund 496.295, den Ländern 2.419.840), den Kommunen 1.518.595 und den Sozialversicherungsträgern 368.150) waren fast 2,95 Mio. Arbeiten und Angestelle, 1,69 Mio. Beamte und Richter sowie rund 167.500 Berufssoldaten. Nach Feststellungen des Statistischen Bundesamtes ist der Stellenbestand seit 1991 im unmittelbaren Bundesdienst massiv gesunken. Gleichzeitig ist die Zahl der Beschäftigten dort ebenfalls stark zurückgegangen. Dabei sank die Zahl der Arbeitnehmer um mehr als die Hälfte, während die Zahl der Beamten geringfügig anstieg. Zugleich hat sich in dieser Zeit der Umfang von Teilzeitbeschäftigungen fast verdoppelt.

Ein großes Problem, vor dem alle Öffenlichen Verwaltungen stehen, ist die Altersstruktur, denn der Stellenabbau der Jahrzehnten hat auch die Altersstruktur der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter massiv beeinflusst. Das Durchschnittsalter aller Beschäftigten im öffentlichen Dienst lag insgesamt betrachtet zum bereits genannten Stichtag 30. Juni 2018 bei 44,4 Jahren. Zukünftigen Ruhestandseintritte können beispielsweise auf der Grundlage der Altersstruktur in der Bundesverwaltung prognostiziert werden. Ausgehend von einem durchchnittlichen Eintritt in den Ruhestand mit Erreichen des 65. Lebensjahres werden bis zum Ende der 2020er-Jahre etwa ein Viertel der Beschäftigten in den Ruhestand eintreten. Auf das Jahr 2030 prognostiziert liegt dieser Anteil sogar bei über 60 Prozent.

Dabei gibt es Unterschiede zwischen den beiden Statusgruppen der Arbeiter und Angestellten auf der einen und den Beamten und Richtern auf der anderen Seite. Während bei den Arbeitnehmern in den nächsten zehn Jahren 31,3 Prozent und in den nächsten zwanzig Jahren 65,2 Prozent das 65. Lebensjahr erreichen werden, sind es bei den Beamten und Richtern wenigen und zwar 22 Prozent in den nächsten zehn Jahren und 57,1 Prozent in den nächsten zwanzig Jahren. Für die Länder und Kommunen gibt es derzeit keine aktuelle bundesweite Prognose, da mit der Föderalismusreform im Jahr 2006 die Zuständigkeiten beispielsweise für die Beamtenbesoldung-und versorgung der Landes-und Kommunalbeamten zurück auf die Länder übertragen wurde.

Der Trend ist jedoch klar: Der öffentliche Dienst bleibt angesichts des demografischen Wandels gefordert, die Erfahrung und das Wissen der älteren Beschäftigten stärker zu nutzen, da die Zahl der nachrückenden jungen Arbeitskräfte prognostisch zurückgeht. Die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze ermöglicht es, die Arbeitsbedingungen an die Bedürfnisse der älter werdenden Belegschaft anzupassen, und für die Betroffenen, ihre jeweilige Lebensplanung auf den späteren Eintritt in den Ruhestand auszurichten. Zugleich wird durch die Anhebung der Altersgrenzen das Ausscheiden der geburtenstarken Jahrgänge zeitlich abgefedert.

Zumindest hat die Arbeitsgruppe „Zukunft Personal“ des Bundes Handlungsempfehlungen für die öffentlichen Arbeitgeber zusammengefasst. Diese sollen dafür Sorge tragen, dass der öffentliche Dienst auch für die Zukunft leistungsstark bleibt und den neuen Anforderungen gerecht wird. Handlungsempfehlungen betreffen zum einen die Sicherung der Fachkräftebasis, Lebensphasensgerechte Arbeitsbedingungen und die flächendeckende Einführung von systematischem betrieblichem Gesundheitsmanagement (BGM). Aktuell werden vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat weitere Maßnahmen zur Demografiesicherung in der Bundesverwaltung erarbeitet. Um das Wissen und insbesondere die langjährigen, praktischen Erfahrungen aus dem Dienst ausscheidender qualifizierter beschäf-tigter systematisch zu erhalten, wurde zunächst ein Konzept für den strukturierten Wissenstransfer bei Altersabgängen erarbeitetund weitere Maßnahmen sind geplant.

Geschrieben und © 2021 für Rainer W. Sauer / CBQ Verwaltungstraining

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