INNERE KÜNDIGUNG | Was zu tun ist, wenn man es bemerkt

„Der Staatsdienst muss zum Nutzen derer geführt werden, die ihm anvertraut werden, nicht zum Nutzen derer, denen er anvertraut ist.“ (Marcus Tullius Cicero)

Wenn man bemerkt, dass VerwaltungsmitarbeiterInnen ihren Job „innerlich gekündigt“ haben, besteht Handlungsbedarf. Das hilft den Abläufen innerhalb der Verwaltung und den Betroffenen selbst. Der Grundsatz „Arbeit soll Spaß machen“ ist ebenso profan wie treffend, doch nur selten umzusetzen. Aber man kann mit anderen gemensam daran arbeiten, dass die tägliche Arbeit zumindest nicht eintönig verläuft. Eintönigkeit macht müde und begünstigt es, dass eine Distanz zur Tätigkeit entsteht. Nun kann niemand Patentrezepte zur Lösung des Problems der „inneren Kündigung“ – des „vor sich hinarbeitens“ – versprechen, ich möchte aber anhand von zehn Personen, die ich in der Vergangenheit selbst kennenlernen und deren persönlichen Werdegang ich teilweise begleiten durfte, Lösungsmöglichkeiten andeuten.

Herr A. (52) ist gelernter Groß- und Einzelhandelskaufmann kam in den 1990er Jahren über eine Maßnahme der Arbeitsagentur in die Verwal­tung, konnte was, war fleißig und stieg als Angestellter zum Sachbearbeiter im Fachbereich Immobilien auf. Er ver­fügte über gute Fachkenntnisse seines Arbeitsfeldes, ihm fehlte es lediglich ein wenig an Verwaltungserfahrung. Herrn A. fiel es jedoch schwer, Compu­ter als Unterstützung für die Sachbearbeitung zu akzeptieren; seine Welt war es, alles noch „mit der Hand“ – sprich: dem Tischrechner – zusam­menzuaddieren und dem Computer allenfalls für das Briefeschreiben zu nutzen. Nachdem er im Umgewöh­nungsprozess mehr­mals aneckte und auch für Weiterbil­dungsmaßnahmen mit Tabellenkalkulationsprogrammen nicht zu gewinnen war („Ich weiß, man muss das machen, aber ich brauch das nicht.“), wurde er von der Verwaltung nicht als Mitarbeiter „gehalten“, als seine Kommune den Immobilienbereich spä­ter an eine private Woh­nungsgenossenschaft veräußerte. Herrn A.s krankheitsbedingte Fehlzeiten stie­gen an und so weit ich weis unterrichtet bin, ist er seit einiger Zeit nicht mehr bei der Wohnungsge­nossenschaft tätig.

Frau B. ist Ende 40 und seit fast drei Jahrzehnten in ihrer Verwaltung angestellt. Seit über 10 Jahren arbei­tet B. in der gleichen Abteilung. Sie möchte gerne ihr Arbeitsfeld behalten, ist zufrie­den mit dem, was er bisher erreicht hat und hofft, dass sie die fol­genden knapp 20 Jahre bis zum Eintritt in die Renten noch auf ihrem Ar­beitsplatz ver­bringen kann. Aber, weil sie weiß, was in der Verwaltung an Umstrukturierungsmaßnahmen vor sich geht, spürt sie in ihrem Innersten, dass sie in den näch­sten Jahren wahrscheinlich die Tätigkeit wechseln muß. Davor hat Frau B. Angst, denn Fortbildungs­- und Qualifizierungsangebote hat sie bisher nicht ange­nommen. Sie befürchtet, dass ihr das zum Nach­teil ausgelegt werden könnte.

Frau C. hat sich noch viel für Ihre Zukunft in der Verwaltung vorge­nom­men. Sie ist Mitte 30 und hat keine Kinder. Ein Kinderwunsch ist für sie deshalb keine Option, da ihr Berufsweg klar ist und blockiert werden könnte, wenn die Nachwuchs hätte. Spätestens mit 40 will sie eine Abteilung leiten und noch be­vor sie Ende 40 ist, möchte sie Leiterin eines Fachbereichs sein. Dazu ackert sie oft mehr als zehn Stunden täglich, geht zu Sitzungen, bildet sich weiter, macht ihren Bachelor und hat das Masterstudium im Blick. Sie hat keinerlei Ängste im Umgang mit der neuen Verwal­tung, höchstens solche, dass es nicht so schnell vorwärts gehen könnte, wie sie es sich wünscht.

Herr D. wechselte über die Jahre auf eigene In­itiative mehr­mals in­nerhalb seiner Verwaltung die Tätigkeit und nahm jedes Wei­terbil­dungsangebot an. Nach ei­ner dreijährigen Tätigkeit bei den Stadtwerken kehrte D. in seine alte Verwaltung zurück und ist dort sowohl im Personalbereich in der Personalentwicklung als auch im Personalrat tätig. Herr D. geht davon aus, dass er alle Umgestaltungsprozesse in der Verwaltung „stemmen“ wird und kann – nicht nur passiv sondern auch aktiv als Arbeitsauftrag.

Frau E. ist 55 Jahre alt und frisch geschieden. Ihre beste Zeit, sagt sie im Kollegenkreis, sei schon vorüber. Sie ar­bei­tet im Rechnungswesen und möchte dort bis zu ihrer Pensionierung blei­ben. Von Wei­terbil­dung hält sie nicht viel – E. sagt, das gebe ihr keine Impulse für ihre Arbeit, denn sie gehe davon aus, dass sie ihre Arbeit gut machen würde. So gut, dass ihr auch bei einer zukünftigen Zusammenle­gung von Rechnungsabteilungen nicht „passieren“ könne.

Herr F. ist knapp über 50 Jahre alt und bei der Stadtentwicklung für Sonderaufgaben zuständig. Man nennt ihn, wenn er nicht in der Nähe ist, „Kreativ-Direktor“ – F. selbst hält sich für eine schnelle Ein-Mann-Eingriftruppe, heißt: wann immer Not am Mann ist, wird er gerufen und liefert die gewünschten Ergebnisse. Herr F. ist in der Tat sehr kreativ und entwickelt viele Konzepte, beispielsweise für Ausstel­lungen oder Info-Flyer. Bereits schon einmal hat man ’seinen‘ Haus­haltsansatz gekürzt, jetzt ist die Strei­chung im Gespräch. Man will F.s Tätigkeit an eine werbeagentur vergeben, er selbst soll umge­setzt werden und zukünftig hilhelfen, den ruhenden Verkehr über­wachen. Herr F. hat dies als Degradierung bezeichnet und starken Wider­stand dagegen angekündigt.

Frau G. (40) war technische Angestellte und das gesamte Sachgebiet in­dem sie tätig war wurde einem Eigenbetrieb angegliedert. Frau G. klag­te gegen die Stadtver­waltung und erstritt sich ihren Verbleib. Heute arbeitet sie zwar im Einwoh­nermelde­amt, ist aber mit sich und der Welt zufrieden.

Herr H. ist Ende 20, verheiratet, hat einen Sohn. Er wechselte die Verwaltung, als er an seiner alten Wir­kungsstätte beruflich nicht mehr vorankommen konnte. Zuvor hatte er di­verse Weiterbil­dungs- und Qualifizierungsmaßnahmen wahrgenom­men. Er ist jetzt da wo er beruflich hinwollte und leitet einen, wie er sagt „kleinen aber feinen“ Arbeitsbe­reich in seiner neuen Verwaltung. Den Orts- und Wohnungswechsel ha­ben er und seine Familie allerdings erst nach einiger Zeit gut überstan­den.

Herr I. (58) war Amtsleiter. Die Umstrukturierung in seinem Dezernat hat er weder unterstützt noch behindert. Als man von seinem Amt we­sentliche Teile abge­spaltete und diese städt. Eigenbetrieben übertrug, nahm er den Machtverlust ohne Wider­stände hin; an seiner Bezahlung änderte sich ja nichts. Heute ist er Abtei­lungsleiter in einem anderen Amt und arbeitet emotionslos auf seine Pensio­nierung hin.

Frau J. (Mitte 40) war im früheren Amt des Herrn I. Teamleiterin. Sie wech­selte mit ihren Kolleginnen und Kollegen in den Eigenbetrieb. Dort arbeitete sie aktiv an der Um­strukturie­rung mit und ist dort heute stellvertretende Werkleiterin. Frau J. ver­dient in­zwi­schen erheblich mehr als ihr ehemaliger Chef.

Diese zehn Biographien sind echt (die Damen und Herren mögen mir es ver­zei­hen), wenn auch will­kürlich ausgewählt. Sie zeigen dennoch eines: Wer zaghaft ist, abwar­tend oder sich blockiert, der verbaut sich die besten Chancen im Berufsleben. Der Arbeitsplatz ist vertraut und vermeintlich si­cher, aber oft erwartet ihn / sie eine neue Verwaltungstätigkeit, die sie / er we­nig beeinflussen kann und die auch belastend wer­den könnte. Die Empfehlung könnte also lauten: Wer sich seiner Zukunft aktiv und positiv stellt, vielleicht so­gar darauf hinar­beitet, hat die besseren Chancen in der sich ändernden Verwaltung.

Eines sollte man / frau zur Grundstrategie machen: „Wissen ist Macht!“ – Qualifizierung und Weiterbildung sind das A und O der beruflichen Zukunft. Man frischt seine In­formationen auf, wird flexibeler und er­hält Tipps und Informationen, die sonst aneinem vorbei gezogen wären. Als in der Verwaltung Beschäftigte/r kann man / frau er­kennen, wie die neu aufgestellte Ver­wal­tung funktioniert und bereit sein sich ihr zu stellen.

Geschrieben von und © 1993 – 1995 für Rainer W. Sauer / CBQ Verwaltungstraining

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