BRAUCHEN WIR ÜBERHAUPT BEAMTE? | Eine Exkursion durch Vorbehalte und Notwendigkeiten

„Wenn der Berufswunsch im Studium ist, Beamter im öffentlichen Dienst zu werden, ist was falsch.“ (Armin Laschet)

Hört man auf die landläufige Meinung, dann sind es „die Beamten“ (m/w/d), die innerhalb der öffentli­chen Verwaltung nicht die Leistung bringen, die man von ihnen erwartet. In­teressan­terweise werden von manchen Bürgern fast durchgängig alle Be­schäftigten der öffentlichen Verwaltung mit Beamten gleichgesetzt. Tatsächlich ist es so: Im Bundes- wie und Landesdienst findet man die höchste Quote an Beamten, in den Kommunalverwaltungen tut man sich dagegen schwer mit der im Grundgesetz geforderten Übertragung von hoheitlichen Aufgaben „in der Regel“ auf Beamte. Und auch wenn es um Verbeamtungen von Angestellten geht, stel­len sich vor allem Kommunan quer und mahnen für ihre Ge­meinde die Ausnahme von der Re­gel an – im Osten Deutschlands umso mehr, denn hier sind in den Verwaltungen von Brandenburg, Mecklenburg-Vor­pommern, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt prozentual weit weniger Be­amte in Diensten als in den alten Bundes­länder. Aber halten wir fest: wenn viele Bürger von Beamten reden, meinen sie damit faktisch (auch) die Angestellten.

Hier sind bereits zwei Kernpunkte der Diskussion um das Berufsbeamtentum in Deutschland erkennbar. „Wer ist fleißiger: …“ und „Wer kostet die Verwal­tungen mehr: Angestellte oder Beamte?“; dies ist Tenor, der seit Jahrzehnten aktu­ellen Überlegungen. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di beispielsweise erklärt immer wieder, sie könne nachwei­sen, daß Angestellte die öf­fentliche Verwaltung billiger kommen als Beamte. Dagegen hält der Deutsche Beamten­bund, der ebenso regelmäßig auf das genaue Ge­genteil hinweist. Für mich hört sich das rso an, als ob die Fleischereiinnung verkündet, wie gesund es sei, Fleisch zu essen, wobei ProVeg Deutschland (zuvor: Vegetarierbund) entgegen hält, dass pflanzliche Ernäh­rung die absolut gesündeste sei. – Wieso ist dem so?

Bei den Berechnungen Pro-Beamte werden die Wartezeiten vor Errei­chung des nächsten Amtes berück­sichtigt und die fi­nanziellen Einsparungen vor Erreichen des Ruhestandes aufgerechnet, wäh­renddem die Aufwendungen nach dem Erreichen des Ruhestandes und die Hinterbliebenenversorgung sowie das frühe durch­schnittliche Pensionsalter der Beamten den Ausschlag für die Contra-Seite gibt. Zumindest das letztere Argument ist unge­eignet zu einem fairen Vergleich zwi­schen Angestellten und Beamten, denn anders als bei den Angestellten sind bei den Beamten viele Perso­nengruppen vertreten, die Berufe ausüben, welche für eine Frühpension prä­distiniert sind, wie: Soldaten, Feu­erwehrleute, Polizisten und Lehrer.

Auf die Frage, unter welchen Voraussetzungen jeweils eine Beschäftigung von Angestellten oder Beamten zu finanzwirtschaftlich günstigeren Ergebnissen führen würde, hat zum Beispiel das vom Hamburger Senat beauftragte HWWA-Institut für Wirtschaftsforschung als Antwort parat: Da man in Hamburg auf das Besol­dungsrecht nur wenig Einfluß habe, könne man Kosten am besten durch sel­tenere Beförderungen der Beamten beeinflussen, weil die Höhe der Versor­gungsleistungen maßgeblich von der Endbezahlung abhängig sei. Gleichgeartete Argumente hört man öfter, etwa wenn es um die Frage der Sonder­opfer von Beamten geht oder ob, wie und vor allem mit welcem Zeitverzug man für die Angestellten im öf­fentlichen Dienst ausgehandelte Tariferhöhungen an Beamte weitergeben soll. Paradoxum: Gerade weil ein Beamter / eine Beamtin zwar laut Gesetz nicht „Dienst nach Vorschrift“ ma­chen sollen, sondern seine / ihre Fähigkei­ten und die volle Arbeitskraft in das Beam­ten­verhältnis einzubringen hat, glauben viele Bürger und Politiker das Gegen­teil festzustellen und man vermutet, dass man Beamte vom Prinzip her nicht zum Ar­beiten zwin­gen könne.

Diese Sicht der Dinge teilen Beamte in der Regel nicht und in allen Bereichen der Verwaltung sind sie ebenso große Leistungsträger wie Angestellte. In einem früheren Blogartikel hatte ich aber auch das neue Leistungsprinzip in der Verwaltung an­gesprochen und meinte, dass sich Leistung wieder lohnen müsse. 1993 plädierte der damalige sächsische Umweltminister Arnold Vaatz dafür, Lei­stungsprämien im öf­fentlichen Dienst einzuführen. Vaatz ging aber noch wei­ter und benannte „die behäbigen Beamten“ als die Hauptschul­digen an der Mise­re der öffentlichen Verwaltung. Die aus der Unkündbarkeit von Beamten her­rührende „Verkrustung“ der Struktu­ren der Verwaltung sei, seiner Meinung nach, „das Hauptübel beim Umbau der Verwal­tung.“ Wer leistungswillig, risiko­freudig und kreativ arbeite, brauche kein Be­amtenverhältnis, so Vaatz. Mehr als ein Vierteljahrhundert später schlug CDU-Chef Armin Laschet in die gleiche Kerbe.

Man müßte annehmen, mit populistischer Beamtenschelte könnten in der Ver­waltung keine Probleme gelöst werden. Doch weit gefehlt. Vehement wird im­mer dann eine Reform des Beamtenrechts gefordert, wenn die Sprache auf die Kosten kommt. Einmal davon abgesehen, dass dies von der allgemeinen Verschuldungsmanie der Länder ablenkt, lassen sich die Tätigkeiten der Beamten nicht auf Kosten­fakto­ren reduzieren – selbstredend ebensowenig wie die von Angestellten. Wenn Laschet und Co. auf DIE Beamten schimpfen, so verkennen sie dabei, dass in den Kernberei­chen von Polizei, Justiz und Steuerverwaltung ohne Beamten nichts „geht“, wie man so schön sagt. Ho­heitsaufgaben müssen nach den Gesetzen von Beamten wahr­genommen werden. Deshalb muss nicht jeder Mitarbeiter in der kommunalen Verwaltung ein Beamter sein und wahrscheinlich gibt es sogar tatsächlich zu viele Beamtinnen und Beamte.

Was unterscheidet denn nun Beamte von Angestellten, wo gibt es die sog. Privilegien für beamte? Die Fakten: Zum einen erreicht der Beamte relativ schnell seine Un­künd­barkeit. Mit 27 Jahren, eine ent­sprechende Eignung vorausgesetzt, wird er / sie auf Lebenszeit Beamter / Beamtin. Eine Entfer­nung aus dem Dienst anschließend nur noch möglich, wenn sich Beamte strafrechtlich et­was zuschulden kommen lassen haben. Wird sie / er vor- bzw. frühzeitig pensioniert (Bundeswehr) oder in der Mitte des Lebens dienstun­fähig (Polizei), dann ist ein Beamter weitaus besser abgesi­chert als ein gleich ein­gestufter Angestellter. Dafür wird er anfangs nicht nach seiner Tätigkeit bezahlt, sondern nach dem ihm verliehenen – oft im Vergleich niedriger do­tierten – Amt. Durch Beförde­rung kann er aber in mehrjährigen Abstän­den bis zum sog. Endamt seiner Laufbahn aufsteigen, wenn er geeignet ist und auf einer entsprechend bewerteten Stelle sitzt.

Der Beamte verdient bei einer mit einem Angestellten vergleichbaren Einstufung netto mehr als der Angestellte, denn er muss keine Sozi­alabga­ben entrichten. Dafür hat er sich aber privat freiwillig krankenzuversichern, will er nicht die hohen Kosten z.B. von Operationen als Selbstanteil privat tragen. Und beamte dürfen im Falle eines Streiks im öffentli­chen Dienst nicht mitstreiken, sondern müssen dann genaudas tun, was ihnen ihr Dienst­herr befiehlt – notfalls auch den Streik brechen. Ebenso können Beamtinnen und Beamte sich keine Gehaltserhöhung erkämpfen, denn erstens werden sie von ihrem Dienst­herrn besoldet, zweitens stehen sie in einem besonderen Dienst- und Treue­verhältnis. Ein Privileg bleibt den Beamten dennoch: Man kann ihnen niemals aus betriebsbedingten Gründen kündigen.

So beantwortet sich die Kernfrage „Wozu braucht man in der öf­fent­lichen Verwaltung überhaupt Beamte?“ ganz einfach: Um die Tätigkeiten wahrzunehmen, die laut Gesetz von Beamten (also: Staatsdienern) wahrge­nom­men werden müssen.

Geschrieben von und © 1993 – 2021 für Rainer W. Sauer / CBQ Verwaltungstraining

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