LEISTUNGSPRÄMIE / ZEITBONUS | Was spricht dafür und was dagegen?

Rainer W. Sauer ist seit 1975 in und mit der Verwaltung tätig. Er zählt zu den erfahrensten Verwaltungstrainern in Deutschland und ist zudem Team- und Individual-Coach. Sauer arbeitet auch als Radiomoderator, Vortrags- bzw. Keynote-Redner, entwickelt mit seinem Team Trainingsmodelle und hat 2020 CBQ Verwaltungstraining gegründet, um Führungskräfte wie Mitarbeitende der Öffentlichen Verwaltung optimal zu trainieren bzw. zu coachen. /// Anhand vielfältiger Praxisbeispiele hilft er in diesem Blog Verwaltungen dabei, Optionen zu entwickeln und diese dann in praxisorientierte Ergebnisse zu wandeln, eigene Stärken auszubauen und sinnvoll zu handeln. Dabei regt er an, keine Ausreden gelten zu lassen, Eigenverantwortung zu übernehmen und lateral zu denken. /// Sein Charisma ist auch über den Äther und im Netz zu erleben: Anfang der 2000er Jahre wurde Rainer W. Sauer für seine Radiosendungen mit mehreren Hörfunkpreisen ausgezeichnet.


„Der eine wartet, dass die Zeit sich wandelt, der andere packt sie an und handelt.“ (Dante Alighieri)

In der öffentlichen Verwaltung gibt es eine Vielzahl von offenen und versteckten Zulagen, welche den Beschäftigten die Arbeit ein wenig schmackhafter machen oder „versüßen“ sollen. – So oder ähnlich denken es sich Menschen außer­halb des Verwaltungsapparats und schütteln jedes Mal die Köpfe. Das, was sind Leistungsprämien oder -zulagen, wozu braucht man sie, was sollen sie bewirken?

Eines vorneweg: DIE Leistungszulage gibt es nicht und wenn es um Prämien geht, dann auch nicht immer um solche in Geldform. Ausgangspunkt für die Diskussion um die Einführung von Leistungsprämien (die im Übrigen auch aus der Wirtschaft schon lange bekannt sind und aktuell im Pflegebereich eine große Rolle spielen, wenn man Personal an einen Betrieb binden möchte) war die Tatsache, dass man in der Verwaltung erkannt hatte, dass es bei der zu bewältigenden Arbeit Probleme durch Arbeitsüberlastung gibt oder geben könnte. Andererseits war festzustellen, dass einige MitarbeiterInnen die von ihnen zu erledigenden Arbeitsaufgaben nicht ganz so ernst nehmen, was das Tor öffnete, auch Malus-Regelungen in Erwägung zu ziehen. Ein Bonus soll deshalb zu allererst einen Anreiz darstellen, sich mit der zu leistenden (Mehr­-)Arbeit zu indentifizieren.

Ein Leitender Richter am Bun­desver­wal­tungsgericht, dem die Probleme oberer Verwal­tungsbehörden bei der Er­stel­lung von Widerspruchsbescheiden aufge­fallen waren, fragte mich ein­mal: „Warum zahlt man den SachbearbeiterInnen nicht eine Prämie pro erledigtem Wi­derspruch? Ich bin fest davon überzeugt, dass so in kürzester Zeit doppelt so­viele Wider­spruchsbescheide erlassen werden als bis­her.“ Und dies war zu einer Zeit, da die Diskussion über Leistungsprämien in der Verwaltung noch nicht eröffnet war.

Inzwischen gibt es vielerorts auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene Grund­gehaltszahlungen und leistungsorientierte Prämien. Allerdings hat die grundsätzliche Kritik von Politikern, es werde in öffentli­chen Verwaltungen viel zuviel gezahlt, nicht nachgelassen und oft hört man das Argument: „Wenn MitarbeiterInnen mehr Geld wollen, und ich nur eine bestimmte Summe Geldes habe, dann muß eben mehr Geld auf weniger Leute verteilt wer­den.“ Dies führt jedoch zu einem Hinterfragen, weshalb irgendwo Leistungsprämien eingeführt werden sollen. Vielleicht, weil in der betreffenden Verwaltung grundsätzlich Geld eingespart werden muss oder soll?

Gleichwohl ist es so , dass die eine Mitarbeiterin ihren Dienst auf ihrer Stelle streng nach Vorschrift erledigt, während eine andere an den Publikumstagen bis um 15:00 Uhr noch immer nichts zu Mittag gegessen hat. Da kann es schon Unterschiede geben, wenn über Geld und Freizeitausgleich zu entscheiden ist. Deshalb möchte ich hier an zwei Beispielen Wege aufzeigen, die ich in diesem Bereich der Verwaltungsarbeit für sinnvoll halte. Zu einen ist dies eine Facette aus dem Bereich der „Überwachug des ruhenden Verkehrs“.

In einer westdeutschen Großstadt be­kommt jeder Außendienstmitarbeitern der Verkehrsüberwachung, ob Stadtinspektor oder Politesse, eine bestimmte Basis-Arbeitsleistung vor­gegeben, sagen wir einmal pro Schicht 50 falschparkende Kfz zu ermitteln und aufzuschreiben. Wenn er /sie im Monat (unter Beachtung und Würdigung aller rechtlichen Vorgaben) im Schnitt etwa 25 % mehr Autos aufschreibt bekommt er vier Stunden Freizeitausgleich, bei 75 Kfz einen und bei 90 Kfz zwei Tage frei. Das Motto hierbei: Leistung muß sich lohnen! Gezwungen seine Basis-Arbeitsleistung zu überschreiten wird allerdings niemand. Nimmt man sich dieses Beispiel zum Maßstab, finden sich wohl auch in anderen Verwaltungsbereichen die Möglichkeit, auf Basisleistungen aufbauende Freizeiteitprämien zu gewähren, wenn jemand im Dienst besonders fleißig ist.

Das zweite Beispiel entstammt einem Bericht in „OF-INTAKT / Mitteilungen der Stadtverwal­tung Offenbach am Main“. Hier liest man unter dem Titel „Verbesserungvorschläge zahlen sich aus“:

So konnte jetzt Herr T. von der Kämmerei eine Geldprämie als zusätzliche Einnahme auf sei­nem Gehaltskonto verbuchen. Mit beson­derem Einsatz hat er ein Verfahren ent­wickelt, durch das die Haushaltsda­ten aus dem AB/DATA-Verfahren so verar­beitet werden können, dass bei der Papierversion des Haushaltsplanes jährlich mehrere Tausend Euro eingespart werden. Bei dieser Verfahrensentwicklung wurde er von Frau C. und Herrn L. (Abt. xyz) unterstützt. Dabei haben beide ein über das normale Maß hinausge­hendes Enga­gement gezeigt und erhalten für ihren Einsatz je einen Tag Sonderurlaub.

Auch das sind Leistungsprämien, die dzu beitragen können, Wertschätzung ausdrücken und zugleich von Verwal­tungen noch viel zu wenig genutzt werden, um MItarbeiterInnen zu motivieren.

Geschrieben von und © 1994 – 1995 für Rainer W. Sauer / CBQ Verwaltungstraining

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